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Warum sind Binäre Optionen verboten?

Zuletzt Aktualisiert: 31. Juli 2020

Zusammengefasst


Binäre Optionen sind ein Finanzprodukt, welches Wetten auf Kursanstieg oder Kursabstieg erlaubt. Das Wort "Binär" drückt dabei aus, dass beim Trading nur zwei Optionen zur Auswahl stehen. Die Art des Tradings gleicht dabei einem Glücksspiel, bei dem das Verlustrisiko größer als die Gewinnchance ist. Aufgrund des spekulativen Charakters sind Binäre Optionen in der EU verboten. Institutionelle Trader dürfen das Produkt allerdings weiterhin handeln.

  • Da der Handel mit binären Optionen hochspekulativ ist, ist er für Privatanleger verboten.
  • Auch professionelle Anleger sollten nicht ohne Strategie und Tradingplan tätig werden.
  • Nur kleine Beträge pro Position investieren: Einsteiger max. 1 % bis 2 %, Profis max. 5 %.
  • Den Broker vorab gründlich auf Seriosität checken.
  • Vielfalt der Basiswerte und Laufzeiten prüfen.
  • Emotionen vor der Tür lassen. Sie können beim Traden mehr schaden als nutzen.
  • Eine erlaubte Alternative zu Binären Optionen sind CFDs (Contracts for Difference).

Süßes oder Saures - Die zwei Seiten der Binäroptionen

Binäre Optionen sind spezielle Finanzderivate, deren Prinzip so einfach wie riskant ist. Bei ihnen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Cash oder leere Taschen. Anleger spekulieren auf einen Kursanstieg oder Kursabfall. Zwei Gewinnchancen, das kennt jeder vom Roulette und ist auch für Börsen-Laien verständlich. Tritt der Fall ein, auf den der Anleger getippt hat, gewinnt er. Im anderen Fall geht er komplett leer aus.

Binäre Optionen sind auch als Alles-oder-Nichts-One-Touch-Up-and-down-  oder digitale Optionen bekannt. Die letzte Bezeichnung gibt einen guten Hinweis auf das Konstrukt, das dahinter steht. Das führt zur Mathematik, genauer gesagt zum Binärsystem. Es arbeitet mit den Zahlen 0 und 1, die zwei unterschiedliche Zustände bezeichnen.

Der Anleger setzt auf eine bestimmte Entwicklung innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Diese kann hinsichtlich Preis, Kurs oder Wert der Basiswerte variieren.

  • Hat der Anleger falsch getippt, entspricht dies der „0“ im mathematischen Binärsystem. Das Kapital ist verloren, der Anleger geht leer aus.
  • War die Prognose richtig, entspricht das der „1“ im Binärsystem, was zu einer Auszahlung oder einer Wiederanlage der Option führt.

Basiswerte sind Aktien, Währungen, Rohstoffe oder Indizes. Nach Auswahl des Basiswertes tippt der Anleger, ob der Kurs am Ende der Laufzeit gestiegen oder gefallen sein wird.

  • Nimmt er an, dass der Kurs steigt, bucht er eine Call-Option.
  • Glaubt er nicht daran, bucht er eine Put-Option für den Kursrückgang.
  • Jetzt darf er noch Laufzeit und Einsatz festlegen und schon ist er dabei.

Bei diesen Varianten spielt es keine Rolle, wie sich der Kurs während der Laufzeit verhält. Maßgeblich ist deren Ende.

  • Hat der Anleger dann richtig getippt, ist die Option „im Geld“ und er bekommt seinen Gewinn.
  • War der Tipp falsch, ist die Option „aus dem Geld“ und damit auch aus dem Portmonee seines Anlegers.

Um die nötige Kundschaft anzulocken, entwickeln Broker immer wieder neue kreative Spielarten. Hier eine nicht vollständige Auswahl:

  • Beliebt sind beispielsweise die Turbo-Varianten, die eine blitzschnelle Entscheidung vom Anleger erfordern und nur 1 Minute laufen.
  • Noch mehr Nervenkitzel bietet die One-Touch-Variante, bei der auch die Entwicklung während der Laufzeit eine Rolle spielt. Hier muss eine Prognose abgegeben werden, ob der Kurs eine festgelegte Marke erreicht. Nur dieser „one touch“ spült dem Anleger Geld in die Kasse.
  • Das umgekehrte Ziel hat der Anleger bei der „no touch-Variante“. Hier darf der Kurs des Basiswertes auf keinen Fall einen bestimmten Zielkurs erreichen. Was so einfach klingt, setzt Erfahrungen in Analysetechnik und Hintergrundwissen voraus.
  • Beim Pair-Trading spekuliert der Anleger auf die Entwicklung zweier Basiswerte, die ein Paar bilden (beispielsweise 2 Aktien der gleichen Branche). Trader brauchen hierzu viel Hintergrundwissen und bei Aktien etwas Geduld.

Spekulationsgeschäfte mit binären Optionen: Riskante Anbieter, riskante Produkte

Zwar sind mit Spekulationsgeschäften im besten Fall hohe Gewinne möglich, aber auch hohe Verluste. Wer glaubt, beim Traden mit Binäroptionen nebenbei das große Geld machen zu können, landet schnell in der Schuldenfalle. Viele Kleinanleger (entspricht § 67 Abs. 3 WpHG) unterliegen dem Reiz der so simpel erscheinenden Geldanlage.

Tatsächlich sind binäre Optionen komplexe Termingeschäfte. Die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des Basiswerts ist für einen Laien auf den ersten Blick intransparent. Die Preisgestaltung ist nicht weniger schwierig. Der Anbieter legt hierzu marktbezogene Eintrittswahrscheinlichkeiten fest. Zu jeder Option werden Risikoaufschläge oder anderweitige Gebühren gerechnet. Den Preis kann der Kleinanleger weder nachvollziehen noch anfechten. Bereits durch die Kosten hat das Produkt in der Regel eine negative Rendite.

Um Gewinne aus dem Produkt zu erwirtschaften, müsste der Anleger die zu erwartenden Erträge regelmäßig übertreffen. Eine Prämisse, die aufgrund der Preisgestaltung bei der Mehrheit der Kunden kaum zutreffen kann. Schließlich erwirtschaften die Produktanbieter erst durch Gebühren und Anlegerverluste ihren Ertrag. Sie bestimmen Kosten und Zahlung bei Ablauf einer Laufzeit. Interessenskonflikte und die Gefahr von Manipulationen zugunsten der Anbieter sind daher vorprogrammiert.

Umgekehrt proportionale Gewinne und Verluste bei Binären Optionen

Nicht nur die Anlageform selbst ist bei binären Optionen riskant, sondern auch die Broker. Denn angeboten werden Spekulationsgeschäfte von Brokern, die länderübergreifend arbeiten. Der Begriff „Broker“ ist nicht geschützt. Sie arbeiten überwiegend mithilfe des Internets, zum Teil sogar über Spielautomaten.

Häufig handelt es sich um Unternehmen im Ausland, die auf ihrer Verkaufsplattform im Netz weder ein Impressum noch eine andersgeartete Kontaktmöglichkeit aufweisen. Diese im Nachhinein zu belangen, ist schon deshalb kaum möglich. Ihr Erfolg lässt Anbieter in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus dem Boden schießen.

Dies wirkt sich auf das Produkt aus. Weil die Bedingungen der Binäroptionen wie Preisgestaltung, Wertentwicklung und Abrechnung nicht standardisiert sind, ist eine Vergleichbarkeit für den Anleger nicht gegeben. Werden binäre Optionen als Paket angeboten, besteht keine Möglichkeit mehr, Angebote objektiv zu prüfen.

Binäroptionen haben Gewinnspielcharakter

Auch vom Umstand, dass binäre Optionen in der Regel kurzfristig angelegt sind und manchmal bereits nach wenigen Minuten fällig werden, geht eine Gefahr aus. Der Reiz des Spekulierens verstärkt sich noch und lässt die Hemmschwelle vor hohen Einsätzen zusätzlich sinken.

Währenddessen handeln Anbieter von binären Optionen weitgehend unkontrolliert. Ihr Engagement gilt in erster Linie ihrem eigenen Erfolg, was hohen Gewinnen der Anleger entgegensteht. Je größer das gehandelte Volumen, desto größer der Gewinn des Produktanbieters. Da Kundenkonten häufig nur über eine begrenzte Laufzeit genutzt werden, muss der Anbieter konstant für Neuanleger sorgen. Das forciert aggressive und reißerische Vermarktungs- und Verkaufsmethoden.

Länder melden Beschwerden über Boni-Bedingungen

Dazu gehören kreative Angebote nicht-monetärer Art wie Autos, Urlaube, E-Bikes, Smartphones, Tablets etc. Auch monetäre Anreize wie ein Willkommensbonus oder gestaffelte Volumensboni sowie reduzierte Gebühren sollen animieren, binäre Optionen im großen Stil zu handeln. Solche Angebote blenden Anleger und lassen sie übersehen, welche horrenden Bedingungen damit einhergehen.

  • Die französische Behörde FR-AMF meldete beispielsweise, dass Anleger das 20-30-fache des Bonusbetrages investieren müssen, um diesen zu erhalten.
  • Die belgische KNF teilte mit, dass es Kundenbeschwerden gebe, weil aus dem gleichen Grund Anleger ihr Geld nicht ausgezahlt bekämen.
  • Die PL-KNF meldete, dass Smartphones und Tablets mit dem Vorteil angeboten würden, Anleger könnten mit diesen Geräten die Wertpapierfirma besser erreichen. Ein Vorteil, der offenbar suggeriert, dass man das Unternehmen mit eigenem Handy zwecks Auszahlung nicht erreichen könne.

Vorübergehende Verbote von Binären Optionen innerhalb der EU für Privatanleger

Alles in allem eine Situation, die eher nachteilig für Anleger und mehrheitlich positiv für Anbieter konstruiert ist. Aus diesem Grund hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 22.05.2018 in ihrem Erlass „Additional information on the agreed product intervention measures relating to contracts for differences and binary options“ Vermarktung und Verkauf an Kleinanleger vorübergehend verboten. Seit dem 02.07.2018 dürfen nur noch professionelle Anleger mit Binären Optionen handeln. Für Deutschland arbeitet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) an einer nationalen Regelung und hat eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die aktuell in Anhörung ist.

Maßgeblich für das Verbot war, dass Vermarktung und Vertrieb der Anbieter ähnlich wie Glücksspiele angelegt seien. Es wurden Fälle bekannt, in denen Anleger mehrfach in kurzen Zeitabständen ohne Berücksichtigung ihrer finanziellen Situation riskante Wetten platzierten. Hohe Verluste waren dabei systemimmanent.

Das Glücksspielverhalten wird durch die Kombination aus vermeintlicher Einfachheit der Anlageform und aggressiver Vermarktung gefördert. Das bestätigte die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions (IOSCO) in ihrem Bericht, der u. a. Grundlage der Entscheidung zum Verbot war.

Länder reglementieren Spekulationsgeschäfte

Auch wenn die Schätzung der Anlegerzahlen aufgrund der oft kurzen Lebensdauer der Konten schwierig ist, ist deren Zahl von ca. 1,5 Mio. in 2015 auf ca. 2,2 Mio. im Jahr 2018 angewachsen. Daraus haben verschiedene Länder der EU Konsequenzen gezogen.

  • Bereits in 2016 wurden in Belgien nicht nur bestimmte außerbörslich gehandelte Derivate für Kleinanleger verboten, sondern auch aggressive und unangemessene Vertriebstechniken. Dazu gehören Angebote durch Callcenter, fiktive Geschenke oder Boni.
  • Ebenfalls in 2016 hat Frankreich Werbemaßnahmen zu binären Optionen bei Privatpersonen verboten.
  • In 2017 haben Spanien und Zypern umfangreiche Auflagen für Produktanbieter binärer Optionen erlassen. Demnach mussten diese von ihren Anlegern schriftliche Bestätigungen einholen, dass sie über das Risiko, die Kosten und die ablehnende Haltung der national zuständigen Behörde ES-CNMV informiert sind. Diese Regelung gilt weiterhin.
  • Die nationale portugiesische Behörde PT-CMVM hat in 2018 alle Wertpapierfirmen des Landes aufgefordert, Derivate, die mit Kryptowährungen verknüpft sind, zu unterlassen, wenn sie die vollumfängliche Information der Kunden nicht gewährleisten können.
  • Von der griechischen Behörde EL-HCMC wurde 2017 ein warnendes Schreiben zur Problematik der Binäroptionen herausgegeben.
  • Die norwegische Behörde Finanstilsynet hat 2018 ein Konsultationspapier zum Verbot entsprechender Optionen für Kleinanleger veröffentlicht

Inzwischen schlägt das Thema auf die Sozialen Netzwerke durch. Facebook ­ das sonst betont unbeteiligte Netzwerk ­ hat seit 30.01.2018 jegliche Werbung zu binären Optionen untersagt. Als Begründung wird angegeben, dass es Facebook nicht möglich sei, zwischen betrügerischem und seriösem Angebot zu unterscheiden.

Nationaler Entwurf erlaubt Ausnahmen

Deutschland hat das vorläufige Verbot innerhalb der EU abgewartet. Da zwar nach aktuellem Stand keine Anbieter hierzulande ansässig sind, jedoch grenzüberschreitend mit deutschen Anlegern handeln, ist eine nationale Lösung nach Auslaufen des EU-weiten Verbots notwendig. Das bestätigt eine groß angelegte Betrugsmasche per Telefon und E-Mail aus Israel, die durch die Presse publik gemacht wurde. Israel hat bisher wenig Regularien zu diesem Thema, daher lässt sich dort frei agieren. Die betroffenen Anleger kommen aus aller Welt, auch aus Deutschland.

Der nationale Entwurf eines Verbots soll nicht alle binären Optionen verbieten. Erlaubt werden soll der Vertrieb an Kleinanleger, wenn das Produkt u. a. diese Bedingungen erfüllt:

  • der Zeitraum zwischen Ausgabe und Fälligkeit beträgt mindestens 90 Tage
  • es gibt einen veröffentlichten Prospekt, der nach dem Wertpapierprospektgesetz gebilligt ist
  • der Anbieter erzielt mit dem Produkt nur das, was er als Provision oder Gebühren ausgewiesen hat

Ob diese Ausnahme umgesetzt wird, erfahren wir jedoch erst nach Veröffentlichung der endgültigen Maßgabe. Bis dahin gilt für Kleinanleger das EU-weite Verbot für binäre Optionen.

Binäre Optionen: 5 Tipps für professionelle Anleger

Professionelle Anleger dürfen noch mit Binäroptionen handeln, weil man bei ihnen voraussetzt, dass sie versiert mit den komplexen Produkteigenschaften und Rahmenbedingungen umgehen. Doch auch erfahrene Anleger sollten sich gut vorbereiten und vorsichtig an den Handel gehen. Binäre Optionen sind hoch spekulativ und können erhebliche Verluste generieren. Wer es als professioneller Anleger dennoch testen möchte, sollte diese Tipps umsetzen:

1.    Tipp: Risiken abwägen

Wer sein Geld anlegen will, findet trotz Niedrigzinsphase viele Möglichkeiten. Ob der Handel mit binären Optionen das Richtige ist, muss gut überlegt sein. Der Einsatz von Risikomanagementtools, mit denen der Verlust begrenzt werden kann, können unterstützen. Broker, die eine Verlustabsicherung anbieten, helfen zusätzlich dabei, Risiken zu begrenzen.

2.    Tipp: Strategie entwickeln

Bevor Du in den Handel mit binären Optionen einsteigst, ist eine belastbare Strategie gefragt. Traden erfordert einen durchdachten Plan, den Du ohne spontane Aktivitäten einhältst. Inhalte sollten das einzusetzende Kapital, die angestrebte Stückelung, interessante Basiswerte und die persönliche Schmerzgrenze sein.

Ein kostenfreies Demokonto bei einem Broker kann bei der Ausarbeitung der Strategie hilfreich sein. Auch Marktanalysetools unterstützen bei der Konzeptionierung.

3.    Tipp: Broker testen und auswählen

Der Broker spielt eine gewichtige Rolle beim Handel mit binären Optionen. Um hier den geeignetsten Broker zu finden, sollten mehrere Kriterien abgecheckt werden. Dazu gehört eine geringe Mindesthandelssumme, Gebühren, ein kostenloses Demokonto des Brokers, möglichst viele Basiswerte und Handelsarten, die Regulierung und eine hohe Rendite. Sieh Dir vor allem die Zertifizierung des Brokers an. Eine offizielle Lizenzierung durch Finanz- und Regulierungsbehörden sollte vorhanden sein. Pflicht sind auf der Website zudem Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Risikohinweis.

4.    Tipp: Kapital stückeln

Aufgrund der hohen Risiken das zur Verfügung stehende Kapital nie komplett in eine Position investieren. Stattdessen maximal 5 % pro Position einsetzen, sodass bei Verlusten noch Kapital zur Verfügung steht. Dabei das Geld auf verschiedene Basiswerte und Laufzeiten aufteilen.

5.    Tipp: Sachlich bleiben

Vor allem reizvolle Angebote wie Autos, Elektronik und Boni lassen die Emotionen aufkochen. Wer in einer emotionsgeladenen Stimmung ins Traden kommt, kann keine nüchternen Entscheidungen treffen. Das Risiko steigt noch höher als ohnehin bei binären Optionen. In stimmungsgeladenen Momenten sollte das Traden besser verschoben werden.

6.    Tipp: Boni-Bedingungen hinterfragen

Broker bieten vielseitige Anreize für hohen Handelsumsatz. Boni und Sachwerte sollten vor ihrer Annahme auf ihre Bedingungen hin geprüft werden. Auch Broker haben nichts zu verschenken und verlangen das x-Fache an Umsatz, bevor sie den Bonus auszahlen. Bedingungen, die mehr als maximal das 40-Fache an Umsatz erfordern, sollten nicht akzeptiert werden. Denn wird der Bonus vom Anleger beantragt, bevor der vereinbarte Handelsumsatz erbracht wurde, erfolgt keine Auszahlung. Das führt regelmäßig zu verärgerten Anlegern. Daher empfiehlt es sich, die Boni-Bedingungen vollständig zu lesen.

Dieser Artikel wurde erstmals am 25. Februar 2020 veröffentlicht und am 31. Juli 2020 aktualisiert.
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