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Womit du rechnen musst, wenn du einen Kredit vorzeitig ablöst


Martin Fiedler

Zuletzt Aktualisiert: 24. November 2020

Zusammengefasst


Ein Kredit oder Darlehen kann in den allermeisten Fällen vorzeitig aufgelöst werden. Allerdings kann dies mit zusätzlichen Kosten (gesetzlich gedeckelt) verbunden sein, die von Bank zu Bank unterschiedlich hoch sind und von Faktoren wie Fixzinssatz / ohne Fixzinssatz sowie Restlaufzeit abhängig sind. Diese Auflösungskosten werden "Vorfälligkeitsentschädigung" genannt. In jedem Fall aber müssen die Zinsen auf die Restlaufzeit bezahlt werden.

Beispielkosten bei einer vorzeitigen Ablöse eines Kredits

Da Banken Kredite mit Gewinnabsicht vergeben, wird es naturgemäß nicht gerne gesehen, wenn ein Kredit früher als vorgesehen abgelöst wird, da dem Geldinstitut dadurch Zinsen entgehen, mit denen im Vorfeld kalkuliert wurde.

Hier ein Beispiel, welche Gebühren anfallen können:

  • Falls es sich um einen Kredit ohne fixen Zinssatz handelt, kann dieser meist ohne Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Entschädigung aufgelöst werden.
  • Wenn die Restlaufzeit weniger als 1 Jahr beträgt: 0,5% von dem Betrag, welcher vorzeitig zurückgezahlt wurde.
  • Bei > 1 Jahr Restlaufzeit: 1% vom Restbetrag.

Bitte beachte, dass es sich dabei nur um ein Beispiel für Verbraucherkredite handelt, welche diesbezüglich in Deutschland und Österreich gleich behandelt werden.

Bei Bauspardarlehen allerdings können die Kosten höher ausfallen, da § 503 des BGB hier keine Anwendung findet.

Gut zu wissen


Auch wenn der Kredit vorzeitig abgelöst wird, darf die Bank dir nicht mehr Zinsen verrechnen, als über die Restlaufzeit angefallen wären.

Sondersituation bei Baudarlehen

Bei Tilgung von Baudarlehen muss es eine gute Begründung geben, da die Banken nicht verpflichtet sind, den Kredit aufzulösen.

Wenn dieser jedoch aufgelöst werden kann, wird im Unterschied zu anderen Verbraucherkrediten keine Entschädigung fällig, sondern nur die ausstehenden Zinszahlungen.

Wenn die Bank deinen Kredit kündigt

Unter besonderen Umständen kann auch die Bank deinen Kredit kündigen, obwohl dies in der Praxis selten vorkommt.

Meistens kommt es vor, wenn du mit den Ratenzahlungen lange Zeit im Rückstand bist und nicht glaubhaft machen kannst, dass sich dies in naher Zukunft ändern wird.

Vor dem 10. Juni 2010 konnte in so einem Fall ebenso eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden, mit der Begründung, dass der Bank so die restlichen Zinszahlungen entgehen.

Dies wurde nun jedoch geändert und eine Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht mehr verrechnet werden. Trotzdem musst du mit der Nachzahlung der Zinsen rechnen, welche angefallen wären, wenn der Kredit normal weitergelaufen wäre.

Gut zu wissen


Deine Bank ist nicht verpflichtet, dir eine VFE in Rechnung zu stellen. Bei einvernehmlicher Auflösung des Kreditvertrags kann deine Bank darauf verzichten. Man sollte allerdings grundsätzlich nicht damit rechnen.

Dieser Artikel wurde erstmals am 24. November 2020 veröffentlicht und am 24. November 2020 aktualisiert.
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